NOTARIELLE TÄTIGKEITSFELDER

Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit des Notars steht immer der Mensch. Denn ebenso wichtig wie äußerste Genauigkeit und fundiertes Wissen ist Verständnis für Ihre Anliegen, Sorgen und Nöte.

Notarinnen und Notare sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechts­­geschäften ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirt­schaft­lichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.

Notare errichten vollstreckbare Urkunden. Aus ihnen findet wie aus für vollstreckbar erklärten gerichtlichen Endurteilen die Zwangs­voll­streckung statt. Auch sind Schieds­sprüche nur vollstreckbar, wenn sie von einem staatlichen Gericht oder einem Notar für vollstreckbar erklärt wurden.

Darüber hinaus nehmen sie Verlosungen und Auslosungen vor und erstellen Vermögens­ver­zeich­nisse. Sie können aber auch freiwillige Versteigerungen durchführen und Vermittlung von Nachlass- und Gesamt­gut­ausein­ander­setzungen vornehmen. Daneben können Notare in Angelegen­heiten der freiwilligen Gerichts­bar­keit beraten und vertreten, als Schieds­richter tätig sein, Eide abnehmen, Bescheinigungen ausstellen und Wertpapiere sowie Kostbarkeiten verwahren.


  • Vorsorgende Rechtspflege. Notarinnen und Notare sind auf dem Gebiet der vor­sor­genden Rechtspflege tätig. Sie sind wie Richter staatlich bestellt, unabhängig, unparteilich und Träger eines öffentlichen Amtes. Im Gegensatz zur streitigen Justiz kümmern sich Notarinnen und Notare jedoch um Streit­vermei­dung und sichere Vertrags­gestal­tung im Vorfeld. Notarinnen und Notare stehen Ihnen und Ihren Vertrags­partnern als verschwiegener Berater in komplizierten und folgenreichen Rechts­angelegen­heiten zur Verfügung.
  • Höchste Qualität. Notarinnen und Notare verbinden höchste juristische Ansprüche mit einem Berufsethos, der von Neutralität und der Würde eines öffentlichen Amtes geprägt ist. Zum Notar werden nur besonders quali­fizierte und erfahrene Volljuristen bestellt, deren Urkunden für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und Schutz des Unerfahrenen sorgen.
  • Gleichmäßiger Zugang. Der hoheitliche Charakter der Notartätigkeiten verbürgt nicht nur erstklassige vorsorgende Rechts­pflege, sondern auch einen gleichmäßigen Zugang zur juristischen Beratung. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sieht ein besonders soziales Gebührensystem vor: Jeder kann sich seinen Notar leisten, weil dessen Kosten sich nach dem Wert der Transaktion richten. Die einer Beurkundung vorausgehende Beratung einschließlich Entwurfsfertigungen sind mit der Beur­kundungs­­gebühr abgegolten. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viel Zeit sich die Notarin oder der Notar genom­men hat.